Feuerschutztrommeln
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Die 1200 Meter (ca. zwei Akte) fassende Feuerschutztrommel eines Bauer B14 Projektors aus dem Corso gegenüber einer Bauer 600 Meter Trommel.
Jede Feuerschutztrommel mußte mit mindestens zwei Öffnungen versehen sein, deren Gesamtquerschnitt mindestens 6% ihrer Gesamtoberfläche beträgt. Diese Öffnungen mußten mit Drahtgewebe verschlossen sein, dessen Maschenzahl zwischen 49 und 64 Maschen je Quadratzentimeter liegt,(Lichtspieltheater-Verordnung, § 47, Ausgabe von 1949) damit, wenn bei einem Filmbrand der Film in der Trommel unrettbar verbrannte, die dabei gebildeten giftigen Gase entweichen und nicht zu einer Explosion führen konnten.