Kinogegner und Kinoreformer
Die Reinlichkeitspartei auf dem Vormarsch
ZurückKölner Männerverein zur Bekämpfung der öffentlichen Unsittlichkeit
1892 lex Heinze
Im September 1891 fand ein spektakulärer Mordprozeß vor dem Berliner Schwurgericht statt. Das Ehepaar Heinze mit der durch Dichterwerk geadelten Vornamenkombination Hermann und Anna Johanna Sofie Dorothea war angeklagt, 1887 den Nachtwächter Ferdinand Braun, der sie bei einem Einbruch in die Sakristei der Elisabethkirche überrascht hatte, zusammengeschlagen und an einem Baum aufgehängt zu haben. Nicht so sehr die Tat selber, für die die Heinzes trotz Unschuldsbeteuerung wegen Totschlags bzw. Beihilfe zu mehrjährigen Gefängnisstrafen (er 15, sie 10 Jahre) verurteilt wurden, sondern der Einblick in das Milieu der Tatverdächtigen, dem 27jährige Töpfer Heinze aus Driesen (Drezdenko), seiner 42jährige Frau, von deren Einkünften als Prostituierte er gelebt haben soll, sowie der im teilweise öffentlichen Prozeß geladenen Zeugen erregten das Aufsehen der konservativen Presse, die in ihren Berichten die moralische Verkommenheit der Reichshauptstadt Berlin heraufbeschworen. Beinflußt von dem medialen Echo initierte Kaiser Wilhelm II, der das Amt 1888 von seinem Vater übernommen hatte, im Februar 1892 einen ersten Entwurf bezüglich einer Gesetzesnovelle die in den Folgejahren unter dem Namen lex Heinze berüchtigt werden sollte. Hauptsächlich ging es um eine Verschärfung des Kuppelei-Paragraphen(§ 180 StGB) bzw. der Bestrafung von Zuhältern (§181 StGB). Insbesondere §184 (Verbot von unsittliche Bildern, Fotos oder Plakate in Schaufenstern) der später teilweise zum Synonym für die lex Heinze wurde, war unter Liberalen, Sozialdemokraten in Kulturkreisen und Presse von Anfang an umstritten. Auch die aus Kreisen der ultramontanen (streng papsttreuen) Katholiken innerhalb der Zentrumspartei in den Folgejahren immer wieder unternommenen erfolglose Vorstöße, noch rigidere Versionen der lex Heinze im Reichstag durchzusetzen wurden von anderen Parteien, Presse und Öffentlichkeit regelmäßig als Angriff auf Kunst- und Meinungsfreiheit verstanden.
Gründung 1898
Da der Gesetzentwurf aufgrund der anhaltenden Widerstände seit 1892 über die Beratungskommission nicht hinauskam, gründete sich 1898 in Köln unter dem Vorsitz des katholischen Zentrumspolitikers und Oberlandesgerichtsrat Hermann Roeren (29. März 1844 Rüthen/Westfalen - 23. Dezember 1920 Köln) Hermann Roeren: Die Lex Heinze und ihre Gefahr für Kunst, Litteratur und Sittlichkeit. J. P. Bachem, Köln 1910. und des protestantischen Pfarrers ?? aus München der anfänglich überparteiliche überkonfessionelle Kölner Männerverein zur Bekämpfung der öffentlichen Unsittlichkeit. Der Vorstand setzte sich aus darüber hinaus aus finanziell gutgestellte, einflußreiche ausschließlich männliche Mitglieder erzkatholische (Zeitungs-)verleger/Buchdrucker wie Theissing und Fridolin Bachem Geistliche,
Vereinsziele
Schutz der Jugend vor unsittlichen Bildern, Bildersturm gegen Plakate, Ansichtspostkarten Bilder/Fotos Bücher
gleiche Zeit wurde von Köln aus das Signal zum Kampf gegeben, und es bildeten sich in der rheinischen Metropole und ebenso in einer Reihe anderer Städte Westdeutschlands Männer=Organisationen, die den Kampf gegen den Schmutz sich zur Aufgabe stellten und sich daher Vereine zur Bekämpfung der öffentlichen Unsittlichkeit nannten. Die erste und älteste Aufgabe dieser Vereine ist der Kampf gegen die Schund und Schmutzliteratur und gegen die unsittlichen Bilder. Mit Hilfe der Polizei und der Gerichte Rheinischer Merkur 36 (22.10.1913) 246 (Lustbarkeitssteuer=Billetsteuer, Kinosteuer), Zensur, Konzessionspflicht, Matineeverbot Jugendschutz, Jugendpflege Neben der allgemein im Kaiserreich verbreiteten Körper- und Sexualfeindlichkeit trieb die Männervereine eine weitere in ihrer homogen heteroseyuellen männlichen Mitgliederschaft tief verwurzelte Furcht an. Erhellend bezüglich der eigentlichen Motivation der Reinlichkeitspartei ist Roerens Rede in Straßburg Rheinischer Merkur 24.08.1905 Nach einem Angriff auf pornographische Bilderreihen in Mutoskopen (nach Münzeinwurf mittels Handkurbel bedienbare Daumenkino-Automaten ) wetterte er gegen die aktive Teilnahme von Frauen in wissenschaftlichen Vorträgen über sexuelle Aufklärung und Verhütung. Nachfolger Roerens echauffierten sich über Zeitungswerbung für hygienische Bedarfsartikel (eine Chiffre für auch Frauen zugänglichen Verhütungsmöglichkeiten). Letztendlich ging es den Männervereinen auch darum traditionelle, heterosexuelle weibliche Rollenbilder zu festigen und progressive, selbstbestimmte Frauenbilder auch im neuen Medium Kinematographie zu unterdrücken.Umgesetzt wurden die Vereinsziele durch aggressive Werbeannoncen meist in katholischen, zentrumsnahen Zeitungen. In diesen wurde die Bevölkerung aufgerufen Geschäften zu boykottieren, in denen vermeintlich unsittliche Bilder und Schriften ausgestellt bzw. angeboten wurden. Vereinsmitglieder und Sympathisanten waren aufgerufen Ladenbesitzer und Buchhändler die ihrer Meinung nach gegen die öffentliche Unsittlichkeit verstießen anzuzeigen.
Dem Vorwurf der Kunstfeindlichkeit wurden die Männervereine auch mit ihrem Angriff auf die Werkbundausstellung gerecht.
Am 6.Februar 1900 passierte die lex Heinze doch noch den Reichstag. Der Schaufenster und Theaterparagraph wurde wegen des anhaltenden Protestes zurückgenommen. Der Kuppeleiparagraph entfiel später.
1908 Vereinsorgan Volkswart
Weitere Männervereine entstanden in Vororten.
Quelle: www.zeitpunkt.nrw
1910 Die Männervereine entdecken den Kinematographen
Kölner Lokal-Anzeiger 24 (1.9.1910) 238 Seite 4. Kölner Local-Anzeiger Nr. 238* Donnerstag, 1. September 1910. □ Mit den Kinematographen beschäftigt sich folgende Eingabe, die auf Veranlassung des Kölner Männervereins zur Bekämpfung der öffentlichen Unsittlichkeit an die städtische Verwaltung und an den Herrn Polizeipräsidenten gesandt wurde: Der Kampf gegen die Schund= und Schmutzliteratur ist auf der ganzen Linie entbrannt. Staatliche und kommunale Behörden, Vereine und Presse verfolgen das gemeinsame Ziel, die Jugend vor der Verseuchung durch literarischen Schmutz zu schützen. Der Erfolg ist überall unschwer zu erkennen. Gleichzeitig droht eine andere Gefahr, die zwar von allen Freunden unserer Jugend seit langem richtig erkannt wird, alle Versuche zur Verdrängung des literarischen Schmutzes illusorisch zu machen. Diese Gefahr bildet der Straßenkinematograph. Was in diesen Theatern Kindern und Erwachsenen vorgeführt wird, unterscheidet sich in seinem Inhalt durch nichts von den mit vollem Recht bekämpften
1927 Volkswartbund
Obwohl mehrheitlich katholisch geprägt gab der Verband erst m Mai 1927 seine Interkonfessionalität auf. In Anlehnung an sein Verbandsorgan, die Deutsche Volkswart nannte er sich von da an "Volkswartbund, katholischer Verband zur Bekämpfung der öffentlichen Unsittlichkeit". Die Satzungen wurden entsprechend der neuen konfessionellen Grundlage sinngemäß umgestaltet. Zwecks Bündelung der katholischen Kräfte beschloß der Volkswartbund seinen Beitritt Westdeutsche Landeszeitung 57 (7.5.1927) 125
Quellen:
1 https://de.wikipedia.org/wiki/Lex_Heinze
2 https://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Roeren