Abbrandschalter
Zurück zum Schaltschema BildwerferanlageBei dem Abbrand-/Abbrennschalter handelt es sich um einen Öffner-Schaltkontakt, der mittels einer gespannten Feder geschlossen wurde. Gespannt wurde diese Feder üblicherweise durch ein Stück Nichtsicherheits-Film. Bei Hitze-Entwicklung z.B. durch Filmriß/Abbrennen von Film im Filmkanal verbrennt das Nitrofilmstück sofort, die Feder entspannt sich, der Schaltkontakt öffnet sich und unterbricht den Stromkreis der Haltemagnete in den Kabinenfenstern. Diese lassen die Verschlußklappen nach unten fallen.
Hier werden anstatt der weiter unten beschriebenen Brandschleife drei Stücke eines 35mm-Filmbildes (Nichtsicherheitsfilm) in der Größe ca. 1 cm Breite verwendet. Eingehängt in zwei in die Perforationslöcher eingreifenden Metallstifte sichern die Filmstreifen den Auslösehebel.
Bei dieser Ernemann IX wurde das Auslösen des Schalters im Brandfall durch einseitiges Aushängen der Filmstücke simuliert. Der Schlagbolzen ist nach rechts ausgefahren und hat den Druckknopfschalter im Projektorwerk betätigt.
Für die Demonstration haben wir 16mm-Film verwendet. Dieser wurde allerdings schon sehr früh nur noch als Sicherheitsfilm konfektioniert, da er auch von Amateuren genutzt wurde. Die obere Feuerschutztrommel mit Filmkanal ist noch nicht montiert.
Die Brand-Filmschleife wird hier in einen Haken eingehängt. Über eine Feder ist dieser mit einem Dorn verbunden. Sobald die Filmschleife durchbrennt, schnellt der nichtleitende Bakelit-Dorn vor und trennt die im rechten Teil des Schalters liegenden Öffner-Kontakte.
Und was machte ein für die Vorführung von Normalfilm ausgebildeter Filmvorführer, wenn auch der gerade projezierte Akt in der oberen Feuerschutztrommel kein Sicherheitsfilm war? In keinem Fall hätte er versucht, den brennenden Film zu löschen, wie es z.B. in dem Film ‚Cinema Paradiso‘ gezeigt wurde, denn er hat in seiner Prüfung gelernt, daß ein brennender Nitrocellulose-Film leider in diesem Stadium kaum noch löschbar ist. Tatsächlich wäre eine Normalfilmkopie damals aber auch kein einzigartiges, auf immer verlorenes Artefakt gewesen. Wenn es zum Schlimmsten gekommen wäre, hätte er nur noch sich selbst in Sicherheit bringen können.
Dieser Rettungsweg entspricht den feuerpolizeilichen Richtlinien von 1949, weil er von den möglichen Rettungswegen des Kinopublikums räumlich getrennt war. Bei sich kreuzenden Wegen könnte Brandgeruch aus der Vorführkabine eine Panik unter den Zuschauern hervorrufen. Deshalb sollten auch die Fallklappen der Kabinenfenster den Vorführraum im Brandfall hermetisch abschließen. Dennoch könnte es manchen Vorführenden schon etwas Überwindung kosten, an dieser Stange herunterzurutschen. Auch die feuerpolizeiliche Vorgabe, möglichst schnell ins Freie zu gelangen (wegen der hochgiftgen Gase die bei einem Nitrofilmbrand entstehen können) wurde von dem Kölner Architekten Wilhelm Riphahn perfekt umgesetzt.
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